EGMR - Sperisen gegen die Schweiz (2023)
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Verletzung von Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren)
In seinem Urteil vom 13. Juni 2023 kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Schluss, dass das Recht von Erwin Sperisen auf ein unparteiisches Verfahren gemäss Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) tatsächlich verletzt wurde.
Erwin Sperisen hatte die Unparteilichkeit der vorsitzenden Richterin der Strafkammer für Berufung und Überprüfung (CPAR) am Gericht des Kantons Genf in Frage gestellt. Er machte geltend, dass deren Entscheide tendenziöse Formulierungen enthalten hätten.
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
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